Wer im öffentlichen Straßenraum gräbt, braucht eine Genehmigung. Für Bauherren und Netzbetreiber ist es wichtig, den Ablauf zu kennen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Welche Genehmigung wird benötigt?
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist in der Regel eine Aufgrabungsgenehmigung der Straßenbaubehörde sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Bei betroffenen Sparten kommen Abstimmungen mit Versorgern hinzu.
Typischer Ablauf
- Antrag mit Trassenplan und Bauzeitraum
- Verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderungsplan
- Leitungsauskunft (Spartenabfrage) vor Baubeginn
- Ausführung mit Verkehrssicherung
- Wiederherstellung und Gewährleistung der Oberfläche
Verkehrssicherung
Während der Arbeiten muss die Baustelle nach der einschlägigen Richtlinie (RSA) gesichert werden. Dazu gehören Beschilderung, Absperrung und ggf. Ampelregelungen.
Wiederherstellung
Nach Abschluss wird die Oberfläche fachgerecht wiederhergestellt. Auf die Wiederherstellung gibt es eine Gewährleistungsfrist, in der Setzungen nachzubessern sind.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Aufgrabungsgenehmigung?
Das hängt von Behörde und Umfang ab. Eine frühzeitige Antragstellung – mehrere Wochen vor Baubeginn – ist empfehlenswert.
Wer haftet für Setzungen nach der Aufgrabung?
Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist das ausführende Unternehmen für die fachgerechte Wiederherstellung verantwortlich.
